Rechnungskorrektur erstellen

Eine bereits verschickte Rechnung korrigieren oder stornieren? Stellen Sie eine Rechnungskorrektur aus, statt das Original zu ändern. Unten ausfüllen und PDF herunterladen.

MwSt. %
Korrekturbetrag

Rechnungskorrektur oder Gutschrift?

Im Alltag sagen viele „Gutschrift“, wenn sie eine Rechnung mindern. Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift in Deutschland aber etwas anderes: eine Abrechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Wenn Sie als Verkäufer Ihre eigene Rechnung mindern oder aufheben, nennen Sie das Dokument deshalb besser „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“. Den Titel ändern Sie mit einem Klick.

Wann man sie ausstellt

  • Der Kunde hat Ware ganz oder teilweise zurückgegeben.
  • Preis oder Menge waren falsch.
  • Nach der Rechnung wurde ein Rabatt oder eine Erstattung vereinbart.
  • Die Rechnung ging an den falschen Empfänger oder muss vollständig storniert werden.

Was hineingehört

  • Der Titel „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“.
  • Eine eigene Nummer. Der Generator nummeriert Korrekturen getrennt (CN-0001, CN-0002 …); das Präfix können Sie ändern.
  • Die Nummer und das Datum der ursprünglichen Rechnung, im Feld „Ursprüngliche Rechnung“.
  • Ihre Angaben und die des Kunden, wie auf der ursprünglichen Rechnung.
  • Die korrigierten Positionen mit Mengen, Nettopreisen und der zugehörigen Umsatzsteuer.
  • Den Korrekturbetrag und in den Notizen, wie er ausgeglichen wird: Rückzahlung oder Verrechnung mit der nächsten Rechnung.

Warum nicht einfach die Rechnung ändern?

Eine verschickte Rechnung darf nicht nachträglich verändert oder gelöscht werden. Die Korrektur lässt das Original unverändert und zeigt die Änderung getrennt, so bleiben Buchhaltung und Nummernkreis lückenlos. Seit Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich müssen Rechnungen zwischen Unternehmen nach und nach als E-Rechnung (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) übermittelt werden. Das gilt auch für Korrekturen; klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ab wann Sie betroffen sind. Mehr dazu in Kunden abrechnen.

Häufige Fragen

Ist eine Gutschrift dasselbe wie eine Rechnungskorrektur?

Umsatzsteuerlich nein. Eine Gutschrift stellt der Leistungsempfänger aus. Mindern Sie als Verkäufer Ihre eigene Rechnung, ist „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“ die richtige Bezeichnung.

Warum nicht die ursprüngliche Rechnung ändern?

Weil eine verschickte Rechnung nicht nachträglich verändert werden darf. Die Korrektur hält das Original intakt und dokumentiert die Änderung.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nicht unbedingt. Sie können erstatten oder den Betrag mit der nächsten Rechnung verrechnen. Schreiben Sie die gewählte Variante in die Notizen.

Gehört die Umsatzsteuer auf die Korrektur?

Ja. Wenn die ursprüngliche Rechnung Umsatzsteuer enthielt, muss die Korrektur die geminderte Steuer ausweisen.

Ist das kostenlos?

Ja. Ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Begrenzung.